Mit der bedingten Zulassung gelang uns der zweite Erfolg für ausländische Studierende seit Juli 2007. Nachdem im Zuge der Verfassungsbereinigung Ende letzten Jahres eine Verfassungsbestimmung aufgehoben wurde welche das passive Wahlrecht für ausländische Studierende verhinderte (es gibt aber noch immer ein einfaches Gesetz dagegen) konnte damit die erste Erleichterung seit langem erzielt werden welche Studierende aus nicht-EWR Ländern direkt und deutlich spüren werden.
In Zukunft wird für Studierende welche einen künstlerischen oder körperlich-motorischen Eignungstest an einer Universität bestehen müssen das ausreisen ins Heimatland nach der Prüfung und das anschließende warten auf Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen. Studierende können, sofern sie den Eignungstest bestehen, in Österreich bleiben und hier den entgültigen Aufenthaltstitel erlangen.
Lange Zeit sah es so aus, als würde sich Rektor Badelt als Vorsitzender der Universitätenkonferenz mit seinem Ziel der Einführung von Zugangsbeschränkungen in Masterstudien durchsetzen. Unser aktives Lobbying als ÖH Bundesvertretung war jedoch im Endeffekt stärker. Nachdem sich nun sowohl SPÖ als auch ÖVP klar gegen die Einführung von Zugangsbeschränkungen bei Masterstudien deklariert haben, dürfte es geschafft sein. Wir haben sie verhindert!