Im Sommersemester 2009 mussten einige StudienbeihilfenbezieherInnen dank eines vermutlich rechtswidrigen Vorgehens seitens der Studienbeihilfenbehörde Studiengebühren zahlen. Sie bekamen sie nicht mittels Studienzuschuss refundiert. (Für Details siehe das zugehörige Blogpost von Februar - Hahn erteilt rechtswidrige Weisung).
Trotz übereinstimmender Kritik seitens der unabhängigen Fachschaftslisten Österreich, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, der ÖH Uni Graz, der HTU Graz und der ÖH Bundesvertretung wurde im Rahmen des Steuerreformgesetz 2009 der Kinderabsetzbetrag erhöht ohne Vorsorge für die damit einhergehende Verschlechterung für StudienbeihilfenbezieherInnen zu treffen.
Obwohl StudienbeihilfenbezieherInnen die auch Familienbeihilfe bekommen seit Jahren schlechter gestellt sind als solche die nur Studienbeihilfe bekommen, scheint es den verantwortlichen ParlamentarierInnen egal gewesen zu sein, dass sie die Situation noch weiter verschlechterten.
Heute wurde das Steuerreformgesetz 2009 vom Bundespräsidenten als letzte Instanz im Gesetzgebungsprozess unterschrieben. In wenigen Tagen wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und dafür sorgen, dass für StudienbeihilfenbezieherInnen welche auch Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) bekommen einem Zugewinn von 90 € / Jahr beim Kinderabsetzbetrag ein Verlust von 100 € / Jahr gegenübersteht.
Trotz Kritik an diesem Gesetz unter anderem von Seiten des Wissenschaftsministerium, der ÖH Uni Graz, der HTU Graz, der ÖH Bundesvertretung und den unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs wurde weder im Nationalrat, noch im Bundesrat dieses Problem rechtzeitig aufgegriffen um die nun eintretende Schlechterstellung der StudienbeihilfenbezieherInnen zu verhindern.
StudienbeihilfenbezieherInnen welche in ihrem Hauptstudium von den Studiengebühren befreit sind, aber in ihrem Nebenstudium Studiengebühren zahlen müssen, bekommen diese in Zukunft nicht rückerstattet. Diesen Umstand verdanken sie einer aus unserer Sicht rechtswidrigen Weisung von Minister Hahn, die dieser entgegen den Bestimmungen des Studienförderungsgesetzes verfügt hat. Konkret bedeutet dies für die Betroffenen Zweitstudium abmelden oder Studiengebühren selbst zahlen. Dagegen muss vorgegangen werden.
Als einzige Fraktion haben wir im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsprozesses zum Entwurf des Steuerreformgesetzes 2009 eine Stellungnahme abgegeben.
Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Kinderabsetzbetrages, welcher gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, um 90 Euro pro Jahr vor. Dieser Umstand wird von uns natürlich sehr begrüßt, da dadurch eine weitere Verbesserung der finanziellen Situation der Studierenden erreicht werden konnte.
Gleichzeitig wird von uns aber kritisiert, dass dies noch immer keine vollständige Inflationsanpassung der Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) ist, denn dafür wäre eine Erhöhung um 252 Euro notwendig.
Weiters wird von uns aufgezeigt, dass für StudienbeihilfenbezieherInnen der Entwurf sogar zu einer Verminderung der Gesamtsumme aus Studienbeihilfe und Familienbeihilfe führt, sowie noch immer nicht die direkte Auszahlung an junge Erwachsene umgesetzt wird.
Wer muss nun genau Studiengebühren zahlen?
Umfassende und korrekte Information gehört für uns in unserer Arbeit in den Universitätsvertretungen zur Selbstverständlichkeit. Fachschaftslisten geführte ÖHs haben daher ein umfangreiches Informationsangebot auf ihren Homepages zusammengestellt. Solltest du daher Fragen haben die an deiner Universität unbeantwortet bleiben, findest du die Antwort vielleicht auf den folgenden Seiten:
Nach Klagenfurt, wo die damals von der PLUS (FLÖ) geführte ÖH eine direkte Buslinie vom Bahnhof zur Universität durchsetzen konnte, und Linz, wo die unabhängige ÖSU Linz (FLÖ) geführte ÖH eine Studierendenmonatskarte für nur 10 € sowohl für Haupt- wie auch Nebenwohnsitzgemeldete erreichte, gelang den Fachschaftslisten geführten Grazer HochschülerInnenschaften nun der nächste große Erfolg für alle Studierenden in der Steiermark:
Ein Entschließungsantrag des steiermärkischen Landtages fordert die steirische Landesregierung auf eine um 50 % ermäßigte Semesterkarte, 50 % ermäßigte Einzeltickets sowie die Entkoppelung der Bezugsberechtigung von der Familienbeihilfe umzusetzen.
Das gegenwärtige System der Studien- und Familienbeihilfe bedarf einer umfassenden Reform. Die bevorstehenden Regierungsverhandlungen haben wir als unabhängige Fachschaftslisten Österreich dazu genutzt ein umfassendes Konzept zu präsentieren, wie ein neues Studienbeihilfensystem inkl. Familienbeihilfe aussehen kann.
Unser System schlägt vor sich so nah wie möglich an den Lebensrealitäten von Studierenden zu orientieren um uns die Möglichkeit zu geben, uns wieder vollzeit auf unser Studium zu konzentrieren, ohne nebenbei arbeiten zu müssen
Details findest du in unserem Konzept sowie unter "Mehr".
Neben der (teilweisen) Abschaffung der Studiengebühren wurde in der letzten Nationalratssitzung auch die Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen.
Als großen Erfolg kann hierbei gewertet werden, dass dies auch eine Erhöhung für StudienbeihilfenbezieherInnen bedeutet. Als FLÖ haben wir in unserer Begutachtung im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsprozesses (221/ME) und im persönlichen Kontakt mit den EntscheidungsträgerInnen darauf hingewiesen, dass hier noch eine deutliche Rechtsunsicherheit besteht.
Durch einen Abänderungsantrages (136/AA) wurde nun sichergestellt, dass die Rechtsunsicherheit beseitigt wurde, und sich auch StudienbeihilfenbezieherInnen über zusätzliche gut 150 € pro Jahr freuen können.
Die politische Debatte rund um die "Erhöhung" der Familienbeihilfe dreht sich leider nicht um einen ihrer wichtigsten Punkte. Sie fällt bei weitem zu gering aus.
Als Unabhängige Fachschaftslisten Österreichs haben wir die Möglichkeit genutzt im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsprozesses (221/ME XXIII. GP) eine Stellungnahme abzugeben.
In dieser gehen wir darauf ein, dass auch nach der geplanten "Erhöhung" inflationsangepasst die Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) nur 91,2 % des Standes vom 1. Jänner 2000 ausmacht. Weiters weisen wir auf eine entstehende Rechtsunsicherheit hin, die dazu führen könnte, dass StipendienbezieherInnen die gleichzeitig Familienbeihilfe beziehen durch die "Erhöhung" in Summe weniger Beihilfen bekommen als ohne sie. Abschließend weisen wir auch noch darauf hin, dass die direkte Auszahlung der Familienbeihilfe an Studierende - welche von SPÖ und ÖVP bereits in einem Entschließungsantrag als grundsätzliches Ziel beschlossen wurde - nicht im Entwurf enthalten ist.
Das Studienförderungsgesetz 1992 wird gerade novelliert. In der aktuellen Novelle werden viele unsere alten Forderungen umgesetzt. (z.B. Verbesserung für Studierende mit Kindern, Umstellung auf Bachelor/Master/PhD oder Studierende mit Behinderung)
Als einzige Fraktion haben wir die Möglichkeit genutzt mit einer Stellungnahme für das Wissenschaftsministerium und das Parlament festzuhalten welche die guten und schlechten Punkte dieser Novelle sind. Wie üblich ist unsere Stellungnahme zum Studienföderungsgesetz auch auf unserer Homepage zu finden.