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Studienzuschuss für alle StudienbeihilfenbezieherInnen
29.07.2009 20:40 | Von hbrandl | Permanenter Link | Allgemein, SozialesIm Sommersemester 2009 mussten einige StudienbeihilfenbezieherInnen dank eines vermutlich rechtswidrigen Vorgehens seitens der Studienbeihilfenbehörde Studiengebühren zahlen. Sie bekamen sie nicht mittels Studienzuschuss refundiert. (Für Details siehe das zugehörige Blogpost von Februar - Hahn erteilt rechtswidrige Weisung).
Denn im Rahmen der Änderung des Universitätsgesetzes wurde die Rechtslage
nun im Sinne von uns Studierenden präzisiert und es bekommen
ab Wintersemester 2009/10 daher wieder alle Studierende die Studiengebühren
zahlen müssen (auch wenn sie nur wegen eines Nebenstudiums
vorgeschrieben werden) einen Studienzuschuss. Einer Entscheidung des VfGH wurde damit in unserem Sinne vorweggenommen.